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Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe


Immer wieder kommen Betrüger in der Schweiz ungestraft davon, die etwa in Deutschland verurteilt würden. Dies hängt damit zusammen, dass hierzulande von Gesetzes wegen nur belangt wird, wem eine «arglistige Täuschung» nachgewiesen werden kann. Keine Angst, ich gehe an dieser Stelle nicht auf juristische Details ein; dazu bin ich gar nicht befähigt. Mir geht es um den gesunden Menschenverstand. Die Idee der Forderung nach der «arglistigen Täuschung» ist, dass strafrechtlich nur geschützt werden soll, wer den Schaden bei genügender Aufmerksamkeit oder durch minimale Vorsichtsmassnahmen hätte vermeiden können.

Das leuchtet auf den ersten Blick ein. Denn auch ich kann mich einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren, wenn jemand eine bescheidene Summe einzahlt, um an einen Millionengewinn einer Lotterie heranzukommen, an der er nie teilgenommen hat. Doch bei genauerem Nachdenken stehen mir die Nackenhaare zu Berge. Das vorsätzliche Vortäuschen falscher Tatsachen der Täter fällt juristisch weniger stark ins Gewicht als die Gier, die Naivität oder gar die mangelnde Intelligenz der Opfer. Man denke etwa an die vielen Senioren, die schon auf den Enkeltrick hereingefallen sind. Sollten nicht gerade schlecht gebildete, liebenswürdige, hilfsbereite Menschen besonders geschützt werden?

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass unsere Gesetze für Gerechtigkeit sorgen sollten. Sie müssten den Anreiz zu betrügen minimieren. In Deutschland kann jemand für Betrug belangt werden, ohne ihm Arglist nachzuweisen. Warum ist das in der Schweiz anders? Warum setzt sich im National- und im Ständerat kaum jemand für eine Gesetzesänderung ein? Wer hat ein Interesse daran, dass viele Betrüger ungeschoren davonkommen? Fragen über Fragen.

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